Yachtcharter APA: Was jeder Charterer wissen muss

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Das Entziffern von Akronymen, Abkürzungen und juristischer Fachsprache im Chartervertrag für maßgeschneiderte Yachturlaubsreisen kann einem schon mal den Kopf verdrehen, wenn man das zum ersten Mal macht. Diese Verträge sind jedoch einfacher, als man denkt, und legen letztendlich Ihre Rechte fest.

Yachtcharter an Bord einer Pearl 95

Der Schlüssel zu Ihrem Abenteuer ist die APA (Advanced Provisioning Allowance) beim Yachtcharter. Dieses Konzept vereinfacht die Logistik von Luxusyacht-Charterreisen, indem es sicherstellt, dass alle Kosten im Voraus abgedeckt sind, sodass später keine bösen Überraschungen auf Sie warten.

Lassen Sie uns einen Blick auf den Yachtcharter-Vertrag werfen, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie sich mit den Einzelheiten der Zusammenstellung Ihres Yachtcharters befassen.

Was ist der Yachtcharter-APA?

Die Yachtcharter-APA ist Ihre Vorauszahlung für die Verpflegung. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die Sie im Voraus entrichten, um die Kosten für die Verpflegung Ihres Bootes vor Reiseantritt zu decken. Das funktioniert genau wie eine Chartergebühr, sodass Sie bei der Buchung Ihres Yachtcharters eine einmalige Vorauszahlung leisten.

Im Grunde handelt es sich um ein Portokasse-Konto für Ihren Kapitän und die Besatzung, aus dem alle notwendigen Ausgaben an Bord bestritten werden. Das bedeutet auch, dass Sie nicht für jede Kleinigkeit selbst aufkommen müssen, wenn Sie von Ankerplatz zu Ankerplatz weiterziehen.

Was deckt die Vorauszahlung für eine Yacht ab?

Die APA dient zur Deckung der laufenden Betriebskosten für das Chartern einer Yacht. Sie deckt nicht nur Dinge wie Zollgebühren und Verpflegung ab, sondern auch alle besonderen Anforderungen, die während des Aufenthalts an Bord auftreten können.

Natürlich unterscheiden sich alle individuell zusammengestellten Yachturlaubsrouten voneinander, aber hier finden Sie eine Aufschlüsselung der üblichen Kosten, die die APA bei einer herkömmlichen Route übernimmt.

Essen und Trinken

Bei der Buchung einer Luxusyachtcharter-Reise gehört es dazu, festzulegen, was Sie während Ihrer Reise über die Weltmeere essen und trinken möchten. Ihr Charteranbieter wird Ihnen ein Formular zur Angabe Ihrer Vorlieben zusenden, damit sichergestellt ist, dass alle Ihre Lieblingsspeisen und -getränke berücksichtigt werden. Anhand dieses Formulars wird auch die Höhe Ihrer APA-Gebühr geschätzt.

Kraftstoffkosten

Um ans Ziel zu gelangen, braucht man Treibstoff, und die Art Ihrer Route bestimmt, wie viel Sie tatsächlich benötigen. Wenn Sie mehr Zeit vor Anker verbringen, benötigen Sie weniger Treibstoff als bei einer intensiven Inselhopping-Tour.

Denken Sie außerdem daran, dass Sie Spielzeug und Beiboote in Ihre Treibstoffberechnungen einbeziehen müssen.

Hafengebühren

Die Liegeplatzkosten variieren je nach Ort. Wer im November gemütlich auf Lanzarote vor Anker liegt, zahlt weit weniger als jemand, der im Mai in Cannes einen Liegeplatz sucht. Auch hier hängen die Gebühren von Ihrer Reiseroute, der Dauer Ihrer Reise und der Jahreszeit ab.

Internet

Moderne Yachten sind oft mit Internetanschlüssen ausgestattet, damit Sie in Verbindung bleiben können. Wenn Sie diese Einrichtung oder die Satellitenkommunikation an Bord nutzen möchten, wird dies ebenfalls in der APA berücksichtigt.

Versandkosten

In manchen Fällen kann eine Liefergebühr anfallen. Eine Liefergebühr fällt an, wenn Sie an einem anderen Ort als dem Heimathafen an Bord Ihres gecharterten Schiffes gehen. Der Grund dafür ist, dass die Yacht vor Beginn des Charteraufenthalts zu dem von Ihnen gewählten Einschiffungsort transportiert werden muss.

Wer ist für den Einkauf von Charterflügen zuständig?

Der Kapitän ist dafür verantwortlich, die vor und während Ihres Yachtcharter getätigten Einkäufe zu überwachen. Er sorgt dafür, dass die Crew das festgelegte Budget einhält, und legt auf Anfrage die Belege vor.

Im Gegensatz zu anderen Urlaubsarten werden alle Einkäufe im Rahmen des APA zum Selbstkostenpreis getätigt. Mit anderen Worten: Auf diese Einkäufe werden keine zusätzlichen Gebühren oder Aufschläge erhoben. Wenn eine Flasche Wein von einem lokalen Weingut in Frankreich 100 € kostet, ist das der Preis, den Sie letztendlich bezahlen.

Warum gibt es den Yachtcharter-Vertrag (APA)?

Ein Yachtcharter-Urlaub ist ein Urlaub wie kein anderer. Im Gegensatz zur Buchung eines Hotels mit festem Leistungsumfang ist ein Yachtcharter ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Und genau deshalb kann die Ermittlung der Kosten eine so komplexe Angelegenheit sein.

Zu den wichtigsten Faktoren bei den Betriebskosten zählen:

· Wohin segelst du?

· Wie weit segelst du?

· Ihre Ess- und Trinkgewohnheiten.

· Möglichkeiten zur Verankerung.

· Ausflüge.

· Wasserspielzeug und Beiboote.

· Individuelle Vorlieben.

Früher mussten Charterunternehmen entweder überhöhte Preise mit aufgeblähten Kostenvoranschlägen verlangen, was zu hohen Vorabkosten führte, oder das Risiko eingehen, zu wenig zu berechnen und am Ende der Reise eine hohe Rechnung zu präsentieren. Keine der beiden Optionen ist besonders angenehm.

Heutzutage ist das APA der Branchenstandard und bietet Kapitänen ein klares Budget im Voraus sowie nachverfolgbare Ausgaben. Für Gäste bietet es die Gewissheit, dass sie nur für das bezahlen, was sie tatsächlich in Anspruch nehmen.

Mittagessen auf einer „Pearl 95“-Yacht

Was passiert, wenn ich meine Vorauszahlung nicht ausgebe?

Was Sie nicht ausgeben, erhalten Sie zurück. Die Routen für Luxusyachtcharter sind bewusst flexibel gestaltet. Deshalb ist es fast unmöglich, zu Beginn genau zu bestimmen, wie viel Sie ausgeben werden.

Die APA nutzt alle verfügbaren Daten, um eine genaue Schätzung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Reise zu erstellen. Alles, was Sie nicht ausgeben, wird Ihnen jedoch zurückerstattet. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Chartergäste am Ende ihrer Reise 10 bis 20 % ihrer APA zurückerhalten.

In der Regel liegen die tatsächlichen Kosten eines durchschnittlichen Charterauftrags zwischen 80 % und 120 % der ursprünglichen APA-Schätzung. Alle Ausgaben werden anhand von Belegen erfasst, sodass Sie im Falle von Unstimmigkeiten die Unterlagen später einsehen können.

Was passiert, wenn mein APA meine tatsächlichen Ausgaben nicht abdeckt?

Änderungen an Ihrer Reiseroute, eine Verlängerung der Reise oder kurzfristige Sonderwünsche können sich auf Ihre Ausgaben auswirken. Sollte Ihr APA nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, wird Ihr Charterunternehmen eine Nachzahlung verlangen.

Das heißt aber nicht, dass man eines Morgens in der Hauptkabine geweckt wird und einem die Rechnung unter die Nase gehalten wird. Die meisten Charterunternehmen bitten Sie, die verbleibende APA am Ende der Reise zu begleichen. Auch hier werden alle Belege gesammelt und erfasst, sodass Sie sicher sein können, dass Sie nur für das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben.

Standard-APA-Prozentsatz nach Yachttyp

Die Art der Yacht, die Sie chartern, hat einen enormen Einfluss auf Ihre APA, da jede Yacht ein anderes Kraftstoffverbrauchsprofil aufweist. In der Branche werden APAs als Prozentsatz der Grundchartergebühr angegeben.

Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wie verschiedene APA-Modelle für Yachten aussehen könnten:

· Einrumpf-Segelyachten – 20–30 %

· Segelkatamarane – 20–30 %

· Motor-Katamarane – 30–40 %

· Motoryachten – 30–40 %

· Superyachten – 40–50 %

Die Begründung für diese Prozentsätze ist einfach. Schiffe, die häufig oder meist mit Windkraft fahren, verbrauchen naturgemäß weniger Treibstoff, wodurch sich Ihre Ausgaben verringern. Bei größeren Superyachten spielen aufgrund ihrer Größe nicht nur die Treibstoffkosten, sondern auch die allgemeinen Betriebskosten eine Rolle.

So funktioniert ein Yacht-APA in der Praxis – ein Beispiel aus der Praxis

Schauen wir uns einmal an, wie die Berechnungen aussehen könnten, wenn man sie auf eine konkrete Charterroute anwendet.

Nehmen wir einmal an, Sie unternehmen eine 14-tägige Katamaran-Charterreise mit Besatzung rund um Kroatien und die Adria. So könnte das in der Hochsaison aussehen:

· Grundcharterpreis – 60.000 €

· Erforderliche Eigenbeteiligung (30 %) – 18.000 €

· Gesamtbetrag im Voraus – 78.000 €

In den folgenden zwei Wochen gibt der Kapitän die 18.000 € aus dem APA-Fonds wie folgt aus:

· Kraftstoff – 3.200 €

· Lebensmittel und Proviant – 5.600 €

· Hafengebühren – 4.400 €

· Extras – 1.400 €

· Gesamtausgaben – 14.600 €

· Verbleibende Mittel – 3.400 €

In diesem Beispiel stünde Ihnen eine Rückerstattung von über 3.000 € zu. In der Regel ist es üblich, den Restbetrag aus dem APA für Trinkgelder für den Kapitän und die Besatzung zu verwenden, die zwischen 10 und 15 % der Grundcharterkosten betragen. Bei einem großzügigen Trinkgeld von 15 % ergibt das insgesamt 9.000 €. Sie würden dem Kapitän zusätzlich 5.600 € zur Verfügung stellen, die unter der Besatzung aufgeteilt werden.

Abschließende Gedanken: Die Verwaltung Ihres Yachtcharter-Vertrags und des APA

Die APA kann viele Erstcharterer überraschen, wenn sie noch nie davon gehört haben. Trotz der zusätzlichen Vorabkosten handelt es sich um einen branchenweiten Ansatz, der für Transparenz sorgt, Sicherheit bietet und letztendlich das Chartern einer Yacht für alle Beteiligten vereinfacht.

Wo wirst du dieses Jahr eine Yacht chartern?

Häufig gestellte Fragen zum Yachtcharter bei APA

Gilt das APA für alle Charter?

Die APA gilt für jeden Luxusyachtcharter. Es handelt sich um einen branchenweit anerkannten Standard, der für beide Seiten Vorteile bietet. Auch wenn bei einigen eintägigen Ausflügen die APA möglicherweise nicht zur Anwendung kommt, ist sie bei mehrtägigen Charterfahrten in der Regel enthalten, sodass dies nichts Ungewöhnliches ist.

Wann muss ich meine APA-Zahlung leisten?

Die APA-Zahlungen erfolgen im Voraus, lange bevor Ihr Charter beginnt. In der Regel werden Sie gebeten, die APA einen Monat vor Ihrem Chartertermin zu begleichen. Die Überweisung erfolgt direkt an Ihren Yachtkapitän, da dieser für die Abwicklung der Einkäufe zuständig ist. Ihr Makler wird Ihnen alle erforderlichen Bankdaten mitteilen.

Gibt es irgendetwas, das die APA nicht abdeckt?

Die APA deckt alle Kosten an Bord ab und sorgt so für einen reibungslosen Ablauf Ihres Charteraufenthalts. Nicht enthalten sind Reiseversicherungen, Restaurantmahlzeiten, Ausflüge, die nicht über den Kapitän organisiert wurden, sowie Trinkgelder für die Crew. Zudem werden keine Kosten für die An- und Abreise zu bzw. von Ihren Ein- und Ausschiffungsorten übernommen.

Klären Sie vor Unterzeichnung des endgültigen Vertrags stets mit Ihrem Makler, was die APA abdeckt und was nicht.